| Feuerwehrführerschein für ehrenamtliche Einsatzkräfte |
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| Mittwoch, den 08. Februar 2012 um 18:08 Uhr |
Wiesbaden. Das Kabinett in Wiesbaden hat die Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Brandschützer nach interner Schulung und Fahrprüfung mit ihrem Autoführerschein auch Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen führen, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte.
"Mit dem Beschluss haben wir praxisnahe und unbürokratische Möglichkeiten geschaffen, damit Freiwillige Feuerwehren auch künftig genügend Fahrzeugführer haben", sagte Innenminister Boris Rhein (CDU). Seit 1999 durften Besitzer eines Autoführerscheins demnach keine Rettungsfahrzeuge in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mehr lenken. Dadurch seien den Rettungsdiensten Nachwuchsprobleme entstanden. Den Feuerwehrführerschein gibt es den Angaben zufolge neben Hessen bisher in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. (dapd-hes) |





Wiesbaden. Das Kabinett in Wiesbaden hat die Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins beschlossen. Damit dürfen ehrenamtliche Brandschützer nach interner Schulung und Fahrprüfung mit ihrem Autoführerschein auch Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen führen, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte.











Kommentare
So ein Schwachsinn, wer will denn bitte die "Interne Schulung" machen, der Wehrführer oder etwa der Gerätewart? Wenn das nicht von eine Fahrschule überprüft wird, so sollen wieder Personen die Verantwortung übernehmen die dafür überhaupt nicht Ausgebildet sind. Ich setze jedenfalls nirgendwo meine Unterschrift darunter, das soll doch der Herr Innenminister Perönlich bei jedem Anwärter machen......
Er darf an seinen PKW jeden Anhänger anhängen ohne Zusatzschein und bis zu 7,49Tonnern bewegen ganz ohne Zusatzstunden....
Da fragt man sich, ob die Menschheit in den letzten Jahren dümmer geworden ist oder ob da einfach mal wieder der Amtsschimmel wiehert.....
Die Städte und Gemeinden sparen sich so die Finanzierung der Führerscheine für ihre Feuerwehrangehörigen. Dabei tun sie auch noch so als wäre der Mangel an Fahrern über Nacht gekommen. Die "neuen" Führerscheinklassen gibt es seit über 10 Jahren, bekannt waren die geplanten Änderungen schon vor 20 Jahren.
Hätte man damals angefangen jährlich einige wenige Führerscheine zu bezahlen, wären heute mehr Fahrer zu Verfügung - und das zu einem jährlichen Betrag, der in einem Kommunalhaushalt wahrlich als Peanuts zu bezeichnen wäre.
Das Schlimme ist nicht der Wunsch nach dem Sparen, schlimm ist, daß dies auch noch zu lasten der Sicherheit passiert.
Die Feuerwehrangehörigen brauchen keine verringerte Fahrausbildung, sie hätten eigentlich über den normalen Führerschein hinaus ein weitere, bessere Ausbildung benötigt. Nur so kann das Risiko von Sonderrechtsfahrten minimiert werden.
Übrigen: Man komme mir jetzt bitte nicht mit klammen Kassen. Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Solange also noch Geld für Kannaufgaben da war (und sei es nur der Betrieb des Dorfbrunnens), dann braucht mir keiner was vorheulen.
Die gewählte Lösung des Führerschein-light ist reine Augenwischerei! Man gefährdet damit sowohl Feuerwehrangehörige als auch die Bevölkerung!
Der Inhaber des Dienstführerscheins hat als weniger Ausbildung und vermutlich auch nur ein Bruchteil der jährlichen Fahrleistung eines Regelfahrerlaubnisinhabers, dennoch soll er dann nachdem er nachts um 3 aus dem Schlaf gerissen wurde das Fahrzeug in der Regel noch unter Nutzung von Sonderrechten sicher beherrschen können. Unrealistisch!
Wenn man in einer kleinen Wehr mit sagen wir mal 25 Feuerwehrangehörigen und einem TSF-W jedes zweite Jahr einen Feuerwehrangehörigen den Führerschein finanzieren würde, dann hätte statistisch gesehen irgendwann fast jeder einen Führerschein. Selbst alle drei Jahre einer würde eigentlich ausreichen.
Und jetzt komme ich als Fahrmoderator ins Spiel: Wenn Sie sich Nachts um drei nicht in der Lage fühlen ein Fahrzeug, egal welcher Klasse, zu führen, haben Sie nichts hinter dem Steuer verloren! Das wäre tatsächlich grob Fahrlässig und unverantwortlich gegenüber ihrer Besatzung. So viel zu ihrer Aussage, es sei unrealistisch. Denken Sie bitte einmal gründlich darüber nach. Selber fahre ich fast regelmäßig zu diesen Uhrzeiten zu Einsätzen. Doch ich fahre nicht los, bevor ich mich nicht in der Lage dazu fühle. Notfalls muss mein Kollege fahren wenn es eilig ist. Eigenschutz ist auch ein Thema der UVV die sie einmal im Jahr in ihrem Verein vorgetragen bekommen sollten.
Bezüglich der Finanzierung eines "echten" Führerscheines reden Sie doch mal mit ihrem Bürgermeister oder Magistrat. Vielleicht haben Sie ja Glück und können zumindest Anteilsweise Kosten erstattet bekommen... Ein Versuch wäre es Wert
1. Mark, hier bekommst du eh kein Recht.
jedes Wort ist zu viel getippt.
2. Ist es nicht so, daß jeder der diese Zusatzausbildung macht, mehr Erfahrung hat, als wir damals mit dem alten 3er Führerschein, ohne jegliche Zusatzausbildung???!!! Und wir durften auch 7,49 to. fahren...
Die 4 Std. sind das Minimum, wenn der Abnahmeberechtigte der Meinung ist, daß es nicht ausreicht, werden soviele Std. gefahren, bis es OK ist!
3. Übrigens ist der Führerschein nicht nur für die Feuerwehren vorgesehen, sondern soweit ich informiert bin für "alle nicht polizeilichen Hilfsorganisationen"!!!
also auch Rettungsdienst, THW, DLRG, Katastrophenschutz usw.!!!