| Koch sieht Unions-Einigung bei Jobcentern als «gutes Signal» |
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| Geschrieben von: Redaktion nh24 |
| Montag, 08. Februar 2010 um 10:14 Uhr |
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Berlin. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) ist zufrieden mit der Unions-Einigung im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Es sei ganz wichtig, «kurz vor Toresschluss» zu einer gemeinsamen Position zu kommen, sagte Koch heute im ZDF-«Morgenmagazin». Was bei dem Treffen gestern Abend verabredet worden sei, sei «ein sehr gutes Signal für alle Betroffenen». «Spiegel»: Kochs Jobcenter-Widerstand verärgert Unions-Politiker Nein zu Leyens Jobcenterplänen nh24 Spezial: Neuerungen hinter dem Tresen «Wir haben uns jetzt darauf verständigt, wir müssen eine Grundgesetzänderung schaffen», sagte Koch. Das werde nicht einfach. Die Gespräche mit den Sozialdemokraten seien «nicht unkompliziert», fügte er hinzu. «Aber ich glaube, es geht jetzt in die richtige Richtung», sagte Koch. «Wir wollen keine neue Behörde schaffen, sondern wir wollen, dass es so bleibt, wie es heute ist», sagte der CDU-Politiker mit Blick auf die Jobcenter. Der einheitliche Bescheid sei so wichtig, «dass wir sagen, das müssen wir in diese Sonderformel des Grundgesetzes mit hineinschreiben», fügte er hinzu. Die Betroffenen hätten nichts von einer Trennverwaltung. Nach zweijährigem Ringen ist im Streit um die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine Lösung in Sicht. Ministerpräsidenten und Fraktionsspitze von CDU/CSU erzielten bei einem Treffen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) überraschend eine Einigung. Die Union werde mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung aufnehmen, hieß es. In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet. Nach Ankündigung Leyens soll das bisherige Modell nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich. (ddp-hes) |





