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nh24 Spezial: Neuerungen hinter dem Tresen PDF
Geschrieben von: ddp-Korrespondentin Mey Dudin   
Dienstag, 02. Februar 2010 um 15:37 Uhr
Bei Jobcenterreform soll sich für Langzeitarbeitslose wenig ändern - Aufgabenteilung in der Behörde

Berlin
. Ihr Vorgänger, Olaf Scholz (SPD), war mit der Reform der Jobcenter gescheitert. Nun muss Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bis Ende des Jahres eine Neuregelung durch Bundestag und Bundesrat bringen. So hat es das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Die Karlsruher Richter hatten Ende 2007 die derzeitige «Mischverwaltung» für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert.

Für Langzeitarbeitslose soll klar ersichtlich sein, welche Leistung die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringt, und wofür die Kommune zuständig ist. Unsere Nachrichtenagentur ddp stellt nachfolgend die Pläne der Ministerin vor.

GESETZENTWÜRFE:
Vorgesehen sind zwei Regelwerke. Eines ermöglicht die freiwillige Zusammenarbeit von BA und kommunalen Trägern bei der Betreuung von «Hartz IV»-Empfängern. Das zweite sieht vor, dass die 69 Optionskommunen, die Arbeitslose in Eigenregie betreuen, unbefristet weiterbestehen können. Ferner hat das Arbeitsministerium eine «Kooperationsvereinbarung» entworfen, mit der BA und Kommunen die Details ihrer Zusammenarbeit regeln können. Dazu gehören etwa die Einrichtung gemeinsamer Service-Stellen und einheitliche Öffnungszeiten.

KOOPERATION:
In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung sollen die Behörden auch weiterhin unter einem Dach arbeiten können - allerdings bei klar getrennten Zuständigkeiten.
Intern tauschen sich BA und Kommunen über Daten und Fakten aus.

LANGZEITARBEITSLOSE: Für die Betroffenen soll sich möglichst wenig ändern. Im Idealfall können sie auch künftig in dasselbe Jobcenter gehen und müssen nur einen Antrag stellen. Hinter dem Tresen sind die Aufgaben aber strikt geteilt. Während die Arbeitsagentur für Jobvermittlung und Lebensunterhalt zuständig ist, kümmern sich Mitarbeiter der Kommunen um die Warmmiete sowie um Hilfeleistungen wie die Suche nach einem Kitaplatz.

BESCHEIDE: Künftig gibt es zwei Bescheide, die aber in einem Schreiben an die Langzeitarbeitslosen versendet werden. Damit wird für die Betroffenen klar ersichtlich, wer für welche Leistungen und Entscheidungen verantwortlich ist. Das ist vor allem im Falle eines Widerspruchs wichtig.

ERWERBSFÄHIGKEIT:
Darüber, ob eine Person erwerbsfähig ist, entscheidet auch künftig die Arbeitsagentur. Gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen zwischen den Leistungsträgern, kann ein Gutachten eines unabhängigen medizinischen Gremiums eingeholt werden. In dem Gremium ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen vertreten, sowie Mitarbeiter der Kommunen, der BA und der Rentenversicherungsträger.

SANKTIONEN:
Vorgesehen ist eine Klarstellung bei den Sanktionen, wonach «die Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer zumutbaren» Arbeit in «jedem Fall» zu einer Sanktion führe. Der bisherige Wortlaut des Gesetzes ermöglichte eine Sanktionierung strenggenommen nur, wenn der Betroffene eine zumutbare Maßnahme abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben habe. Gerichte hatten Sanktionen der Jobcenter daher immer wieder für ungültig erklärt.

GRUNDGESETZÄNDERUNG:
Eine Verfassungsänderung lehnt Leyen vor allem aus pragmatischen Gründen ab. Denn dafür wäre jeweils eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Ex-Minister Scholz war mit diesem Vorhaben in Zeiten der großen Koalition am Widerstand der Unions-Fraktion gescheitert.

OPTIONSKOMMUNEN:
Das Urteil des Verfassungsgerichts betrifft nicht die Optionskommunen. Allerdings laufen deren Zulassungen, die über die gesetzliche Experimentierklausel gelten, Ende dieses Jahres aus.
Mit der geplanten Entfristung wird der Fortbestand der 69 Optionskommunen gesichert. Eine Ausweitung dieses Modells ist aber nicht vorgesehen, da es sich dabei explizit um eine Ausnahmeregelung handelt.
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